06. Sep

1. Krach-Mach-Tach in Schleswig-Holstein: Das aktuelle Programm

Auszug aus www.krach-mach-tach.de:

Der Krach-Mach-Tach
Am 19. September 2010 startet der erste Krach-Mach-Tach in Kiel. Der Umzug beginnt um 11.00 Uhr am Rathausplatz und erreicht – hoffentlich mit viel Getöse – um 12.30 Uhr das Landeshaus. Dort steigt eine große Party mit Live-Musik, Aktionskünstlern, Essen, Trinken … und der Prämierung der besten Krach-Mach-Performance. Die Veranstaltung endet um 18.00 Uhr.

Hier finden Sie einen Überblick über das aktuelle Programm: www.krachmachtach.de/programm.html

Umzugsroute und Parkmöglichkeiten für mit dem PKW anreisende Teilnehmer/innen und Gäste finden Sie hier als Karte oder können Sie als PDF-Datei herunterladen.

Veranstalter des Krach-Mach-Tachs sind: der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung mit der Landesregierung Schleswig-Holstein, dem Sozialverband Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V., den Kieler Nachrichten, dem Förderverein Ophelia – mit Herz und Verstand für Kinder e.V. und dem Landesjugendring Schleswig-Holstein e.V. Der Krach-Mach-Tach wurde von einer Kreativ-Gruppe aus verschiedenen Arbeitsbereichen aus der Taufe gehoben. Weiterlesen »

30. Aug

Inklusion und Soziale Landwirtschaft

Am 23. August fand am Fachbereich Ökologische Agrarwissenschaften der Universität Kassel in Zusammenarbeit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) und der Europäischen Akademie für Landschaftskultur e.V. (PETRARCA) eine Fachtagung über die Entwicklung und die Chancen der Sozialen Landwirtschaft in Deutschland und Europa statt. Das Inklusionsbüro war eingeladen, einen Vortrag über die UN-Behindertenrechtskonvention und deren mögliche Bedeutungen für den Bereich der Sozialen Landwirtschaft zu halten.

Die Soziale Landwirtschaft umfasst sowohl landwirtschaftliche und andere grüne Betriebe unter dem Dach von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) als auch gewerbliche landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien, die Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen oder sozial benachteiligte Menschen beschäftigen. In einem hohen Maße sind dies Betriebe, die ökologischen Landbau betreiben, da in diesen Betrieben im Vergleich zur konventionellen Landwirtschaft mehr Handarbeit anfällt und weniger Gefahrenquellen existieren.

Auch in Schleswig-Holstein bestehen viele Betriebe, die dem Bereich der Sozialen Landwirtschaft zuzuordnen sind. Entweder unter dem Dach von WfbM, als Lebens- und Arbeitsgemeinschaften oder in Form von gewerblichen Betrieben, die Mitarbeiter mit Beeinträchtigungen beschäftigen (z.B. auch im Rahmen von Außenarbeitsplätzen oder gemeindenahen Beschäftigungen).

Das besondere am Bereich der Sozialen Landwirtschaft ist, dass diese eigenen ethischen Grundsätzen folgt. Neben der angestrebten hohen Qualität der Erzeugnisse wird das “Wie” der Erzeugung in den Mittelpunkt gestellt. Mensch und Natur sollen nicht ausgebeutet werden, sondern Entwicklungschancen erhalten. Mit diesem Ansatz ist die Soziale Landwirtschaft auch sehr offen für die Leitorientierug der Inklusion. Somit kann sie interessierten Menschen mit Behinderung vielfältige Beschäftigungsmöglichkeiten bieten.

Weitere Informationen zu dem Arbeitsgebiet der Sozialen Landwirtschaft bietet die Internetseite www.soziale-landwirtschaft.de.

27. Aug

Dokumentation des 15. Weltkongresses von Inclusion International 2010 online

Geschrieben von Karin Ullmann

Dieser Weltkongress machte seinem Namen alle Ehre: Mehr als 3.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Behinderung aus mehr als 80 Ländern trafen sich im Juni in Berlin.

Unter dem Motto “Inklusion – Rechte werden Wirklichkeit” wurden an den 4 Tagen in Vollversammlungen und zahlreichen Workshops und Fokussitzungen eingehend Erfahrungen ausgetauscht, zum Beispiel über Wege und Stolpersteine bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

Nun können Sie die Dokumentation inklusive vieler einzelner Vorträge des 15. Weltkongresses von Inclusion International einsehen: http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/ueber_uns/weltkongress-2010/dokumentation/16-06-2010/index.php

Auch das Projekt Inklusionsbüro der Lebenshilfe Schleswig-Holstein hat sich auf dem Weltkongress in Berlin vorgestellt. Die Präsentation finden Sie hier: http://www.lebenshilfe.de/wDeutsch/ueber_uns/weltkongress-2010/dokumentation/downloads/2010-06-19-Ullmann.pdf

20. Aug

Fachtag: “Von Anfang an dabei! – Frauenrechte in Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention”

Logo Weibernetz e. V.Weibernetz e. V. – Projekt: Politische Interessenvertretung behinderter Frauen veranstaltet am 06. September 2010 einen Fachtag zum Thema “Von Anfang an dabei! – Frauenrechte in Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention” in Kassel.

Aus der Ausschreibung:

“Gemäß Artikel 6 der Behindertenrechtskonvention (BRK) und weiterer Artikel müssen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen getroffen werden. Diese werden jedoch nicht „vom Himmel fallen“. Sie müssen eingefordert werden und ihren Platz z.B. in Aktionsplänen zur Umsetzung der Konvention finden – sowohl auf Bundesebene, als auch in landesweiten, kommunalen oder verbandsinternen Aktionsplänen.

In diesem Fachtag sollen Anforderungen an Aktionspläne geklärt und (mögliche) frauenspezifische Inhalte von Aktionsplänen beleuchtet werden. Im zweiten Teil des Fachtags geht es um die konkrete Einmischung bei der Erarbeitung von Umsetzungsplänen. Hier gehen wir der Frage nach: Wie kann jede Frau als Interessenvertreterin frauenspezifische Maßnahmen in Gremien und Gesprächen „verhandeln“? Zwar sind Menschenrechte nicht verhandelbar. Aber wir alle wissen, dass bei der Umsetzung sehr wohl diskutiert und „verhandelt“ werden muss, welche Maßnahmen zu welchem Zeitpunkt angegangen werden.

Der Fachtag richtet sich an Multiplikatorinnen, behinderte Expertinnen, Gleichstellungsbeauftragte, Behindertenbeauftragte.”

Nähere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie hier: http://www.weibernetz.de/

17. Aug

“Einfach teilhaben” – Neues Webportal des BMAS

Unter der Internetadresse “einfach-teilhaben.de” hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein neues Portal für Menschen mit Behinderung, deren Angehörige, Verwaltungen und Unternehmen geschaffen. Dort sollen wichtige Informationen und Services rund um das Thema Behinderung gebündelt an einer Stelle barrierefrei zur Verfügung gestellt werden.

So werden verschiedenste Unterstützungsleistungen in allen Lebensbereichen dargestellt, von der Frühförderung, über Kita, Schule, Ausbildung und Arbeitsleben bis zu Wohnen und Freizeit. Weiterhin wird über aktuelle politische Aktiviäten berichtet, wie über die Entwicklung eines Aktionsplans der Bundesregierung für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

Die Internetseite ist sowohl in schwerer als auch leichter Sprache verfügbar. Ferner gibt es für sehbehinderte Menschen optimierte Seiten.

02. Aug

Deutschlandfunk berichtete über das “Zauberwort” Inklusion

Radio

In der Sendung “Von der Fürsorge zur Teilhabe” berichtet die Autorin Dörte Hinrichs über den Paradigmenwechsel durch die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie beschreibt diesen Wandel anhand des Beispiels der Sozialpsychiatrie. Laut Hinrichs haben Untersuchungen gezeigt, dass immer mehr Menschen sich wünschen, aus stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe auszuziehen und stattdessen in einer eigenen Wohnung oder Wohngemeinschaft mit ambulanter Betreuung leben möchten. Inklusion – so lautet das “Zauberwort” der heutigen Zeit.

Der Text der Sendung steht nun im Internet zum Nachzulesen zur Verfügung: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/studiozeit-ks/1218647/

26. Jul

Koalitionsvertrag in NRW: “Wir schaffen Inklusion”

Logo Koalitionsvertrag NRWIn ihrem Koalitionsvetrag hat die neue Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sich die Umsetzung von Inklusion zur Aufgabe genommen. Dort heißt es:

Politik für Menschen mit Behinderungen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die alle Lebensbereiche und Lebensphasen betrifft. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen ist der Maßstab für unsere auf Nachhaltigkeit angelegte Behindertenpolitik. Die selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu verwirklichen, ihre Gleichstellung durch zusetzen sowie ihre uneingeschränkte Teilhabe, individuelle Autonomie und Unabhängigkeit zu sichern, sind dabei die zentralen Elemente unserer politischen Zielsetzung.

Dazu erforderliche Maßnahmen sollen in einem ressortübergreifenden Aktionsplan beschrieben werden.

Explizit benannt wird die Leitorientierung Inklusion in Bezug auf die frühkindliche Bildung in Kindertageseinrichtungen und die Förderung von Schulen für alle Kinder. Zur Umsetzung des Rechts auf inklusive Bildung möchte die neue Landesregierung den Eltern in einem ersten Schritt ermöglichen, den Förderort ihres Kindes frei wählen zu können. Zudem sollen Schul-,Jugendhilfe- und Sozialplanung vor Ort gemeinsam mit dem Blick auf das Inklusionsziel zusammenarbeiten.

Den ganzen Vertrag kann man sich natürlich auf den Internetseiten der SPD oder der Grünen in NRW ansehen.

15. Jul

“Aus Politik und Zeitgeschichte” berichtet über “Menschen mit Behinderungen”

Geschrieben von Karin Ullmann

“Aus Politik und Zeitgeschichte” ist die Beilage der Wochenzeitschrift “Das Parlament”. Sie wird herausgegeben von der Bundeszentrale für politische Bildung. Jede Woche werden dort Themen aus der Zeitgeschichte, aus der Sozialwissenschaft oder aus der aktuellen Politik behandelt. Die Beiträge zeigen einen Überblick über das ausgewählte Thema und spiegeln unterschiedliche Standpunkte wider.

Im Juni hat sich die Beilage “Aus Politik und Zeitgeschichte” mit dem Thema “Menschen mit Behinderungen” auseinandergesetzt. Vor dem Hintergrund der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen werden zum Beispiel Standpunkte zur Inklusion und zur Arbeitsmarktsituation von Menschen mit Behinderungen oder auch die Geschichte der Behindertenpolitik in Deutschland näher beleuchtet.

Folgende Artikel finden sich in der Beilage:

  • Katja de Bragança
    Mongolisch ist mongolisch und klingt so wie mongolisch
  • Elsbeth Bösl
    Die Geschichte der Behindertenpolitik in der Bundesrepublik
  • Valentin Aichele
    Behinderung und Menschenrechte
  • Thomas Stöppler
    Ja zur Vielfalt (sonder-)pädagogischer Angebote
  • Hans Wocken
    Über Widersacher der Inklusion und ihre Gegenreden
  • Lisa Pfahl · Justin J. W. Powell
    Draußen vor der Tür: Die Arbeitsmarktsituation

Sie können sie hier nachlesen: http://www.bpb.de/publikationen/RY3M9B

12. Jul

2. Auflage der “Schattenübersetzung” der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen erschienen

Geschrieben von Karin Ullmann

Bereits 2009 hatte das “Netzwerk Artikel 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V.” eine Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention veröffentlicht. 2010 ist nun die 2. Auflage erschienen.

Die Schattenübersetzung war “notwendig” geworden, da der Konventionstext aus Sicht vieler Verbände nicht korrekt in die deutsche Sprache übersetzt worden war und so Inhalte der Konvention nicht richtig wiedergegeben werden. Bedauerlicherweise war die deutsche Version des Textes der UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland, Österreich, Liechtenstein und der Schweiz fast komplett ohne Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände erstellt worden.

Insbesondere die Übersetzung des englischen Begriffs “inclusion” mit “Integration” in der deutschen Fassung hat immer wieder für reichlich Diskussionsstoff gesorgt – die Schattenübersetzung schlägt hier den inzwischen hinlänglich bekannten, flächendeckend verwendeten und schärferen Begriff der “Inklusion” vor. Ähnliches gilt zum Beispiel auch für den Begriff der “accessibility” – die offizielle deutsche Textfassung der UN-Konvention verwendet hier den Begriff der “Zugänglichkeit”, die Schattenübersetzung empfiehlt die Übersetzung mit “Barrierefreiheit”. Aber auch an anderen Textsstellen macht die Schattenübersetzung alternative Vorschläge für Übersetzungen oder Formulierungen. Denn korrekte Begriffe tragen auch zu einer klareren Bewusstseinsbildung in der Gesellschaft bei.

Mit der 2. Auflage der Schattenübersetzung möchte Netzwerk Artikel 3 weiterhin darauf aufmerksam machen, Menschen mit Behinderungen und ihre Verbände zu jeder Zeit in die Umsetzung der UN-Konvention aktiv miteinzubeziehen.

Lesen Sie hier die 2. Auflage: http://www.netzwerk-artikel-3.de/index.php/vereinte-nationen

25. Jun

Teilhabe von Menschen mit hohem Hilfebedarf am Arbeitsleben

Logo Inclusion InternationalÜber dieses Thema referierte Prof. Dr. Theo Klauß von der Pädagogischen Hochschule Heidelberg auf dem Weltkongress für Inklusion in Berlin.

Vielfach finden Menschen mit hohem Hilfebedarf noch nicht einmal eine Beschäftigung in einer Werksatt für Menschen mit Behinderung. Wie ist das Recht auf Arbeit nach der UN-Konvention für diesen Personenkreis zu verwirklichen? Viele dieser Menschen werden in besonderen Fördergruppen betreut. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Eine gleichzeitige Betreuung in einer Wohneinrichtung und einer Fördergruppe ist nicht möglich, da sich die Leistungen in Wohneinrichtungen für Menschen mit besonderem Hilfebedarf und die Betreuung in Fördergruppen nach dem Leistungskatalog der Sozialhilfeträger vielerorts gegenseitig ausschließen.

Um beantworten zu können, wie weit für diesen Personenkreis das Recht auf Arbeit und Beschäftigung realisiert werden kann, schlägt Prof. Klaus vor, zunächst zu beschreiben, was Arbeit überhaupt bedeutet:

  • Durch Arbeit entsteht etwas, was für uns selbst oder für andere wichtig ist.
  • Arbeit fördert unser Selbstbewusstsein.
  • Arbeit bietet soziale Kontakte.
  • Sie ist anstregend und verlangt uns Können oder Wissen ab.
  • Arbeit bestimmt unseren Tagesablauf und gibt ihm eine Struktur.
  • Wir möchten mit Arbeit unseren Lebensunterhalt verdienen und damit unabhängig von staatlichen Hilfen sein.

Zumindest die ersten fünf Kriterien können auch durch eine Beschäftigung in einer Fördergruppe erfüllt werden. Es ist allerdings zu hinterfragen, ob Menschen mit einem hohen Hilfebedarf immer in einer Fördergruppe betreut werden müssen. Eine schwere Behinderung zu haben, sagt Prof. Klauß, bedeute in unserem heutigen Hilfesystem nicht nur, einen hohen Hilfebedarf zu haben, es bedeute häufig nicht die Hilfe zu bekommen, die man braucht.

23. Jun

Herausforderungen für Behindertenorganisationen in der Umsetzung der UN-Konvention

Logo Inklusion InternationalWas bedeutet die UN-Konvention für die Arbeit der Organisationen für Menschen mit Behinderung? Dies war die zentrale Frage eines der Workshops auf dem Weltkongress „Inclusion International“ in Berlin.

Zu allererst sind die Beteiligung von Menschen mit Behinderung und deren Recht auf Selbstbestimmung zu berücksichtigen. Sie sind in die Umsetzung der UN-Konvention, in die Gestaltung der Arbeit ihrer Selbstvertretungsorganisationen und in die Gestaltung von Unterstützungsleistungen einzubeziehen.

Nicht nur die Einrichtungen und Dienste, sondern auch die Organisationen, die Interessen von Menschen mit Behinderung vertreten, sind entsprechend spezifischer Bedarfe von Menschen mit verschiedenen Behinderungen stark untergliedert. So gibt es Verbände für Menschen mit körperlichen oder geistigen Behinderungen sowie für Menschen mit Sinnesbeeinträchtigen oder psychischen Auffälligkeiten. Daneben gibt des die Organisationen der Einrichtungen und Dienste sowie der öffentlichen Kostenträger. Sie alle sind aufgefordert, in einer neuen Partnerschaft zusammen zu arbeiten und ihre Arbeit im Sinne der UN-Konvention zu gestalten.

Alle haben zu lernen, die Bedürfnisse der Betroffenen stärker zu berücksichtigen und diese in ihn einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen.

Das Recht auf Selbstbestimmung kann nur dann umgesetzt werden, wenn die Möglichkeit besteht, zwischen mehreren Alternativen wählen zu können. Unabhängige Lebensführung erfordert ein differenziertes Angebot von Unterstützungsleistungen, welche den vielfältigen Bedarfen von Menschen mit Behinderung entsprechen. Weiterlesen »

21. Jun

2250 Teilnehmer auf dem Weltkongress Inclusion International

Logo Inklusion InternationalIn den vergangenen Tagen war das Team des Inklusionsbüros Schleswig-Holstein auf dem von Inclusion Europe und dem Bundesverband der Lebenshilfe ausgerichteten Weltkongress für Inklusion in Berlin. Mit uns waren dort 2247 weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus 72 Nationen!

Beindruckend war neben der Größe des Kongresses, dass das Thema Inklusion nicht nur in Deutschland und Schleswig-Holstein, sondern in Europa und auf der ganzen Welt vorangetrieben wird. Dabei hat die UN-Konvention weltweit für Rückenwind gesorgt.

Das Inklusionsbüro erhielt die Gelegenheit, vor 300 äußerst interessierten Zuhörern die Initiative “Alle inklusive” auf dieser internationalen Bühne vorzustellen.

Wir konnten feststellen, dass wir in Schleswig-Holstein wie überall zwar noch lange nicht am Ziel, aber auf einem sehr guten Weg sind und dass wir dabei sowohl im nationalen als auch im internationalen Vergleich durchaus eine Vorreiterrolle einnehmen. Dies mag zum einen darin begründet sein, dass sich Schleswig-Holstein mit dem Gesamtkonzept der Politik für Menschen mit Behinderung bereits vor der Ratifizierung der UN-Konvention dafür entschieden hat, die Leitorientierung der Inklusion umzusetzen. Zum anderen liegt es natürlich an dem großen Engagement aller Beteiligten an der Initiative “Alle inklusive” und den durchgeführten Pilotprojekten.

Wir haben allerdings auch festgestellt, dass wir noch mehr über die bisherigen Erfolge reden müssen und nicht nachlassen dürfen, um auch weiterhin die Umsetzung der Leitorientierung Inklusion erfolgreich zu fördern.

In den kommenden Tagen werden wir an dieser Stelle einzelne auf dem Weltkongress diskutierte Themen aufgreifen.

14. Mai

15. Weltkongress von Inclusion International ist ausgebucht!

Logo Weltkongress Inclusion International 2010Geschrieben von Karin Ullmann

Mehr als 2000 Menschen aus über 70 Ländern – so lautet die Anmeldebilanz des 15. Weltkongresses von Inclusion International, der dieses Jahr unter dem Motto “Inklusion – Rechte werden Wirklichkeit” steht. Mit dieser beeindruckenden Zahl ist die Aufnahmekapazität nun auch erschöpft – der Kongress ist ausgebucht.

Menschen aus der ganzen Welt treffen sich vom 16. – 19. Juni in Berlin, um über die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sprechen, sich über Fortschritte auszutauschen und Barrieren in der Umsetzung aufzudecken. Das Ziel ist, Inklusion eines Tages in allen Teilen der Erde Wirklichkeit werden zu lassen.

Erfahren Sie mehr auf www.inclusion2010.de

06. Mai

Monitorungstelle zur Behinderten-Rechts-Konvention bietet umfangreiche Informationen in Leichter Sprache an

Logo Leichte SpracheGeschrieben von Karin Ullmann

Seit 26. März 2009 gilt die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen auch in Deutschland. Das bedeutet, sie ist geltendes Recht in Deutschland. Der Staat hat sich verpflichtet, alle Inhalte der Konvention umzusetzen.

Diese Selbstverpflichtung wird von den Vereinten Nationen überwacht und kontrolliert. Die Staaten müssen alle 2 Jahre an die UN über ihre Fortschritte zur Umsetzung der Konvention berichten und aufzeigen, was noch zu tun ist. Dazu gibt es in jedem Land eine Stelle, die im Laufe der 2 Jahre alles aufnimmt, was im Land zur Umsetzung der Konvention geschieht. Die Erfassung, was sich gut entwickelt und was nicht so gut ist, nennt man Monitoring.

In Deutschland ist die Monitoringstelle zur Behindertenrechtskonvention beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin. Neuerdings bietet die Monitoringstelle eine tolle Webseite in Leichter Sprache zur Behindertenrechtskonvention an. Die Seite ist umfangreich, informativ, mit vielen Beispielen – und daher absolut empfehlenswert! 

Klicken Sie hier: www.ich-kenne-meine-rechte.de

05. Mai

Für Kurzentschlossene: Machen Sie mit bei den 05. Mai-Aktionen!

Empowerment (© Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e. V.)Geschrieben von Karin Ullmann

Der heutige 05. Mai ist der Europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung.

Im gesamten Bundesgebiet gibt es zu diesem Anlass Aktionen von Vereinen, von Verbänden, von Menschen mit und ohne Behinderung, um für die Idee der Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung aufmerksam zu machen und zu werben.

Es gibt Ausstellungen, Informations-Stände, Mit-Mach-Aktionen, Spiele, Diskussionsrunden,  Feste, Filmvorführungen usw usf. Im Mittelpunkt der Aktionen stehen Themen wie Inklusion, die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, aber auch zum Beispiel konkrete Forderungen nach Barrierefreiheit oder einer “Schule für Alle”. Machen Sie mit!

Welche Aktionen laufen bei Ihnen vor Ort? Hier können Sie es herausfinden: www.diegesellschafter.de/aktion/5mai/aktionsfinder.php

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