29. Jan

UN-Konvention: Das Recht auf Regelschule für behinderte Kinder gilt sofort

Kinder mit und ohne Behinderung lernen gemeinsam (© Gemeinsam leben - gemeinsam lernen NRW)Pressemitteilung

Rechtsgutachten stellt unmittelbare Wirksamkeit des Rechts auf Unterricht an Allgemeinen Schulen klar – Länder müssen handeln

Behinderte Kinder haben ab sofort das Recht, gemeinsam mit nicht behinderten Kindern eine allgemeine Schule zu besuchen. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gilt dieser Anspruch für das einzelne Kind unabhängig von anders lautenden Schulgesetzen. Zudem müssen Bund und Länder zügig inklusive Bildung verwirklichen und dafür auch Qualitätsmaßstäbe festlegen. Dies sind zwei wesentliche Ergebnisse des Rechtsgutachtens, das der führende deutsche Völkerrechtler Professor Dr. Eibe Riedel heute in Berlin bei einer Pressekonferenz vorgestellt hat. Dass die Kinder mit Behinderung immer noch vor verschlossenen Schultüren stehen, war für den Elternverband „Gemeinsam Leben, Gemeinsam lernen“ der Grund, gemeinsam mit dem Sozialverband Deutschland (SoVD) die Rechtslage eingehend durch einen international renommierten Völkerrechtler untersuchen zu lassen. Weiterlesen »

29. Jan

UN-Behindertenrechts-Konvention: Es tut sich was

Logo Netzwerk Artikel 3Geschrieben von Rainer Dillenberg

Wie wird die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland umgesetzt?

Mit dieser Fragestellung haben sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fachtagung “Die Wirkung der Behindertenrechtskonvention auf die Rehabilitation in Deutschland – Impulse und Perspektiven”, die vom Netzwerk Artikel 3 zusammen mit dem Institut Mensch, Ethik und Wissenschaft (IMEW) und der Deutschen Gesellschaft für Rehabilitationswissenschaften (DGRW) veranstaltet wurde,  am 14. und 15. Januar 2010 in Berlin beschäftigt. Der besondere Schwerpunkt lag dabei auf der Frage der Rehabilitation, die sich im Artikel 26 der UN-Konvention wieder findet. Dort heißt es, dass Menschen mit Behinderungen ein Höchstmaß an Unabhängigkeit (Selbstbestimmung) erreichen sollen.

Auf der Tagung wurde deutlich, dass die rechtlichen Begriffe der UN-Konvention mit Inhalten gefüllt werden müssen und dass es aber auch weiter darum geht, ganz praktische Umsetzungsschritte zu entwickeln. Die Aktivitäten dafür haben bereits begonnen. Der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen aus Rheinland-Pfalz, Ottmar Miles-Paul, hat die Grundzüge seines Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Konvention aufgezeigt. Der Aktionsplan wird am 26. März 2010 in Mainz im Landtag vorgestellt – genau ein Jahr nach dem Inkrafttreten der UN-Konvention in Deutschland. Es wird wichtig sein, auch die Aktivitäten in anderen Ländern zu beobachten und zu begleiten.

Die Ergebnisse der Tagung werden auf der Website des Netzwerks Artikel 3 veröffentlicht: www.netzwerk-artikel-3.de

28. Jan

Vorankündigung: 2. Bundesweiter Autismus-Tag am 27. März 2010 in Kiel

Logo Aspergia e. V.


Geschrieben von Aspergia e. V.

Autismus-Tag – Was ist das eigentlich?

Der Autismus-Tag wurde erstmalig am 14. März 2009 ausgetragen. Ausrichter war eine Gruppe von Autisten aus der Autark-Selbsthilfegruppe Plauen (Vogtland).

In der Tradition der “Linux-Tage” hatte sich die Autark-SHG überlegt, ein ähnliches Projekt ins Leben zu rufen. Damit sollte eine Plattform geschaffen werden, auf der sich die “Autistische Selbsthilfe” einmal im Jahr austauschen kann. Außerdem bietet sich damit die Möglichkeit, sich untereinander zu vernetzen, über gemeinsame Projekte zu diskutieren und neue Denkanstösse für die weitere Arbeit mit und für Autisten zu entwickeln.

Ein weiterer Schwerpunkt beim Autismus-Tag ist, die Grundidee weiterzuführen, einen Kontakt zwischen Austisten und allen Interessierten herzustellen. So besteht die Möglichkeit für Selbsthilfegruppen, Vereine, Elterninitiativen, Bildungsträger, Wohnprojekte, Medizinische Einrichtungen und andere Organisationen, die sich mit Austisten und dem Spektrum des Autismus beschäftigen, an diesem besonderen Tag mitzuwirken oder sich an einem Infostand vorzustellen. Weiterlesen »

27. Jan

Heute ist der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Frau_traurig und nachdenklich (© Mensch Zuerst)Geschrieben von Karin Ullmann

Seit 1996 ist der 27. Januar in Deutschland der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus. Ausgewählt wurde dieses Datum in Erinnerung an den 27. Januar 1945, als Soldaten der sowjetischen Roten Armee die Überlebenden des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau (im Süden des heutigen Polen) befreiten. Auschwitz steht bis heute symbolhaft für die Millionen Opfer des grausamen nationalsozialistischen Regimes, unter ihnen Juden, Christen, Sinti, Roma, Homosexuelle, Zwangarbeiter, Kriegsgefangene, Widerständler und auch Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen.

In 6 Mordanstalten im Deutschen Reich wurden Menschen mit Behinderungen und Menschen mit psychischen Erkrankungen jahrelang systematisch ermordet. Sie wurden vergast, mit Medikamenten vergiftet oder bekamen so lange nichts zu essen, bis sie verhungerten. Eine dieser Mordanstalten war die Landesheilanstalt Hadamar (heute im Landkreis Limburg-Weilburg/Hessen). Zwischen Januar 1941 und März 1945 wurden hier mindestens 14.500 Menschen ermordet, davon über 10.000 mit Gas. Weiterlesen »

26. Jan

Deutsche Übersetzung der UNESCO-Leitlinien für Inklusion erschienen

Eine Schule für alle (© Mensch Zuerst)Geschrieben von Karin Ullmann

Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. In Artikel 24 anerkennen die Vertragsstaaten ausdrücklich das Recht von Menschen mit Behinderungen auf einen gemeinsamen Unterricht in einer allgemeinen Schule und verpflichten sich, dies sicherzustellen.

Trotzdem werden in Deutschland bisher nur 15 % aller Kinder mit Behinderungen auf einer Regelschule unterrichtet. Und viele Kinder mit Migrationshintergrund werden zurzeit in Förderschulen unterrichtet und verlassen diese ohne einen Abschluss. Hier gilt es also, den Inklusionsgedanken in Zukunft in Deutschland noch weiter zu stärken.

Das bedeutet: Nicht die Kinder müssen sich an das bestehende Bildungssystem anpassen (=Integration), sondern ein inklusives Bildungssystem braucht flexible und variable Bildungsangebote, die sich an die jeweiligen Bedürfnisse der lernenden Kinder und Jugendlichen anpassen können (=Inklusion). Weiterlesen »

25. Jan

“Bewegte Freizeit gemeinsam erleben!” in Flensburg

Logo LebenshilfeGeschrieben von Timo Korn

Ab Februar 2010 wird an jedem ersten Sonntag im Monat für zwei Stunden von 14:00 – 16:00 Uhr in der Sporthalle des SBV/ TSB Flensburg, Elbestraße 20 ein Bewegungsnachmittag für alle Menschen stattfinden. Das Projekt  „Bewegte Freizeit gemeinsam erleben!“ ist ein Inklusionsprojekt des „blickwinkels“ der Lebenshilfe Flensburg gGmbH. Im Sinne des Inklusionsgedankens können dort alle Menschen, ob jung oder alt, behindert oder nicht behindert, teilnehmen.

Für die Lebenshilfe Flensburg gGmbH und ihren Leitsatz  „Es ist normal, verschieden zu sein“ steht der Inklusionsgedanke im Vordergrund dieses Projektes.

Inklusion bedeutet für uns, Strukturen zu schaffen, in denen es völlig normal ist, dass Menschen mit einer Behinderung an verschiedensten Angeboten in unserer Gesellschaft teilnehmen können. „Bewegte Freizeit gemeinsam erleben“ bedeutet, einen Schritt in diese Richtung zu tun. Das Projekt schafft Raum für Begegnungen über die Bewegung  und macht Mut, Unterschiedlichkeiten als etwas Wertvolles und Bereicherndes zu begreifen. Weiterlesen »

22. Jan

Einladung zur Fachtagung “Sozialräumliche Orientierung in den Hilfen für Menschen mit Behinderungen” am 16. März 2010 im Landeshaus Kiel

Logo des Landesbeauftragten SH

Logo Landeshauptstadt KielLogo der Stiftung Drachensee


Aus der Ausschreibung:

Als konzeptionelle Leitlinie wird Sozialraumorientierung gegenwärtig in vielen Feldern der Sozialen Arbeit diskutiert. Auch in den Hilfen für Menschen mit Behinderungen, wo sie neue Ressourcen erschließen und selbstbestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördern soll.

Das ist ein voraussetzungsvoller Anspruch, der einen offenen Diskurs über unterschiedliche Perspektiven und Interessen, förderliche und hinderliche Rahmenbedingungen, realistische Chancen, Grenzen in der praktischen Umsetzung dieser konzeptionellen Leitlinie erfordert.

Die Tagung will über grundlegende theoretische Annahmen und sozialpolitische Positionen informieren und den Austausch über verschiedene beispielhafte Wege der praktischen Umsetzung ermöglichen.

An dem Austausch sind beteiligt: Weiterlesen »

21. Jan

“Teilhabe im Dialog” – Wissenschaftliche Studie zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderung im Auftrag des Diakonischen Werkes Schleswig-Holstein erschienen

Diakonisches Werk Schleswig-Holstein Logo 2Geschrieben von Karin Ullmann

Als Teil der Initiative “Alle inklusive” hat das Diakonische Werk Schleswig-Holstein das Projekt “Teilhabe für alle und Teilgabe durch alle – die Diakonie bewegt sich und bewegt andere” durchgeführt. Dabei handelte es sich um eine Bündelung von mehreren Einzelprojekten, die in Mitgliedsorganisationen des Diakonischen Werks Schleswig-Holstein umgesetzt wurden.

Sehr früh hatte sich die Diakonie dazu entschlossen, ihre Projekte wissenschaftlich begleiten und auswerten zu lassen, und den Auftrag dafür an das Zentrum für Konstruktive Erziehungswissenschaft (ZKE) am Institut für Pädagogik der Universität Kiel vergeben. Die Ergebnisse sind nun als Buch “Teilhabe im Dialog – Eine methodisch-konstruktive Studie zu den Lebenslagen von Menschen mit Behinderung” (Peter Krope, Knut Latus, Wilhelm T. Wolze) veröffentlicht worden. Weiterlesen »

20. Jan

Neuer Veranstaltungskalender der Lebenshilfe Schleswig-Holstein erschienen

Logo Lebenshilfe SHGeschrieben von Karin Ullmann

Auch im 1. Halbjahr 2010 bietet die Lebenshilfe Schleswig-Holstein wieder eine abwechslungsreiche Mischung von Veranstaltungen und Fortbildungen an. Es gibt zum Beispiel Angebote für Frauen, für Männer, für Heimbeiräte, für Werkstatträte, für Mitarbeiter in Einrichtungen und andere interessierte Personen. Viele Veranstaltungen finden in Leichter Sprache statt. 

Unter dem Motto “Alle inklusive” stehen  im ersten Halbjahr Themen wie die UN-Behindertenrechts-Konvention, das Persönliche Budget, die Persönliche Zukunftsplanung, Leichte Sprache oder auch die “Konsequenzen für die Arbeit der Lebenshilfe”, die sich aus dem Leitgedanken Inklusion ergeben, auf dem Programm.

Ausführliche Informationen über alle Veranstaltungen und Fortbildungen erhalten Sie auf www.lebenshilfe-sh.de oder auf Anfrage beim Landesverband der Lebenshilfe in Kiel unter Telefon 0431-66118-30 (von 9 – 13 Uhr) bzw. unter 0431-661180 (Zentrale).

Sie können den Veranstaltungskalender hier herunterladen: Plakat 1. Halbjahr 2010 LH SH (PDF, 316 KB)

19. Jan

Sonderlösungen sind nicht mehr zeitgemäß

Logo "Aktionsbündnis für b@rrierfreie Informationstechnik (© AbI-Projekt)

Geschrieben vom Aktionsbündnis für b@rrierefreie Informationstechnik

AbI-Projekt erstellt Leitfaden, um barrierefreie Arbeitsplätze zu fördern.

Menschen mit Behinderung können nur dann ihren Beruf ohne Kompromisse ausüben, wenn ihr Arbeitsplatz an die besonderen Anforderungen ihrer körperlichen Einschränkung angepasst ist. “Individuelle Sonderlösungen, wie sie in Betrieben üblicherweise noch getroffen werden, sind viel zu teuer und im Zeitalter des universal Designs einfach nicht zeitgemäß”, sagt Professor Christian Bühler, Leiter des AbI-Projekts. Wer Menschen mit Behinderung nachhaltig am Arbeitsleben teilhaben lassen möchte, müsse das Umfeld so gestalten, dass sich alle Mitarbeiter – ob mit oder ohne Behinderung – problemlos zurechtfinden könnten. “Viele Arbeitgeber übersehen, dass körperliche Einschränkungen jeden jederzeit treffen können. Auch wenn sie vielleicht wegen eines gebrochenen Arms nur vorübergehend sind”, so Bühler.

Betriebe können eine Integrationsvereinbarung abschließen, in der sie explizit die barrierefreie Informationstechnik am Arbeitsplatz festlegen (Paragraf 83 im Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, SGB IX). Bisher machen davon aber nur wenige Arbeitgeben Gebrauch. Damit sich das ändert, hat das AbI-Projekt einen Leitfaden erstellt, in dem die Vorteile einer Integrationsvereinbarung mit dem Schwerpunkt auf barrierefreie Informationstechnik aufgezeigt werden. Anhand einer Mustervereinbarung wird anschaulich, wie eine solche Vereinbarung konkret aussehen kann und wie sie sich umsetzen lässt. Weiterlesen »

18. Jan

Neuer Bundesbehindertenbeauftragter Hubert Hüppe besuchte sächsischen Inklusions-Kongress – Besuch in Dresden erster offizieller Termin des Beauftragten

Logo Inklusion in SachsenGeschrieben von Anja Dworski

Der neue Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Hubert Hüppe, besuchte am 11. Januar 2010 den Kongress “Inklusion in Sachsen”. Der Kongress “Inklusion in Sachsen”, veranstaltet vom Landesverband der Lebenshilfe Sachsen, war die Auftaktveranstaltung zum gleichnamigen Projekt der Lebenshilfe (www.inklusion-in-sachsen.de).

Erst am 16. Dezember 2009 war Hubert Hüppe von der Bundesregierung ernannt worden und trat sein neues Amt am 1. Januar an. Mit einer herzlichen Rede begrüßte Hubert Hüppe die 200 Kongressbesucher, unter ihnen ein Drittel Menschen mit Behinderung. Der Beauftragte betonte die erhebliche Bedeutung der UN-Konvention, deren Umsetzung Schwerpunkt seiner Arbeit als Bundesbehindertenbeauftragter sein werde. Er werde einen Aktionsplan zur Umsetzung der Konvention entwickeln. Im Anschluss besuchte Hubert Hüppe einen Workshop des Kongresses.

Hubert Hüppe beim Kongress "Inklusion in Sachsen"Hubert Hüppe kommt aus Werne (Nordrhein-Westfalen) und ist Vater von drei Kindern, unter anderem von einem Sohn mit Behinderung. Er hat sich während seiner Zeit als Abgeordneter des Bundestages und behindertenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion stark für behinderte Menschen und ihre Familien eingesetzt. Hubert Hüppe ist außerdem kooptiertes Mitglied im Bundesvorstand der Bundesvereinigung Lebenshilfe.

15. Jan

Ohne Hemmungen – Menschen mit Behinderung im Boxclub

Empowerment (© Mensch Zuerst)Geschrieben von Karin Ullmann

Vor eineinhalb Jahren nahm Christian zum ersten Mal am Training teil. Heute ist er noch immer regelmäßig im Boxclub aktiv – und andere sind seinem Beispiel gefolgt. Christian ist ein junger Mann mit Down-Syndrom.

Inzwischen ist es selbstverständlich im Boxclub “Maylife” am Fühlinger See in der Nähe von Köln, dass Menschen mit und ohne Behinderung dort zusammen trainieren. Beim Aufwärmtraining im Boxstudio von Olympiasieger Torsten May drehen der junge Mann mit Down-Syndrom und die jungen Männer im Rollstuhl genauso ihre Runden um den Boxring wie alle anderen auch. Das Boxen stärkt dabei nicht nur die Muskeln und die Ausdauer, sondern auch das Selbstvertrauen. Und ganz nebenbei baut es auch Hemmschwellen beim Umgang miteinander ab. 

So wie in diesem Studio kann ein gelungenes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung aussehen. Sie gehen mit gutem Beispiel voran: nicht nur Christian, sondern auch die Familie May, die den Boxclub betreibt.

Und: Dem Sandsack ist es sowieso egal, wer auf ihn eindrischt… 

Nähere Informationen zum inklusiven Boxclub finden Sie hier: www.maylifeboxclub.de

Hier können Sie einen Fernsehbericht über das Boxtraining im Boxclub “Maylife” ansehen: www.wdr.de/mediathek/html/regional/2009/12/05/wdrsport-integratives-training-boxclub.xml#nearforms

14. Jan

“Persönliche Zukunftsplanung – eine Weiterbildung für Menschen mit und ohne Behinderung” – Jetzt anmelden!

Logo Projekt Persönliche Zukunftsplanung

 Aus der Ausschreibung:

Persönliche Zukunftsplanung ist eine Methode, um mit Menschen über ihre persönliche Zukunft nachzudenken. Dabei geht es darum, eine Vorstellung von einer guten Zukunft zu entwickeln, Ziele zu setzen und diese mit anderen Menschen Schritt für Schritt umzusetzen.

Persönliche Zukunftsplanung bietet gutes Handwerkzeug, um Veränderungen im Leben zu planen und Unterstützung bei diesen Veränderungen zu organisieren. Diese inklusive Weiterbildung ist für Menschen, die Zukunftsplanungen machen und begleiten wollen.

Die Weiterbildung findet im Rahmen des Landesprojektes “Neue Wege zur Inklusion – Zukunftsplanung in Ostholstein” und des europäischen Leonardo-Projekts “New Paths to Inclusion” statt. Sie richtet sich aus diesem Grund an Menschen mit Behinderungen oder Benachteiligungen, Fach- und Führungskräfte, Lehrerinnen und Lehrer und Eltern vorrangig aus dem Kreis Ostholstein.

Bewerbungsschluss für die Weiterbildung ist der 01. Februar 2010!

Hier finden Sie die Ausschreibung für den Kurs Persönliche Zukunftsplanung 2010 (PDF, 154 KB) und auch eine Version in Leichter Sprache: Kurs Persönliche Zukunftsplanung 2010 – Ausschreibung in Leichter Sprache (PDF, 515 KB)

13. Jan

Elternkreis Unterstützte Kommunikation – “Kern- und Randvokabular für UK-Kids” am 25.01.2010

Logo LVKM SHGeschrieben von Angelika Köster-Krohn

Termin: Montag, 25.01.2010, 19.30 – 21.30 Uhr
Ort: Beratungsstelle des Landesverbandes für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V., Villenweg 18, 24119 Kronshagen
Veranstalter: Landesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen Schleswig-Holstein e.V. (LVKM)
Themenschwerpunkt: Kern- und Randvokabular für UK-Kids

Weshalb sollte z. B. eine Kommunikationstafel nicht nur aus Nomen wie Banane, Puppe oder Mama bestehen?

In jedem Gespräch benutzen wir Kern- und Randvokabular. Das Kernvokabular umfasst die 200 – 300 Wörter einer Sprache, die am häufigsten verwendet werden. Vorrangig sind dies die so genannten „kleinen Wörter“ wie “ich, du, auch, und, nicht, mit, bin, was” usw. sowie einige Hilfsverben wie “haben, möchten, können” usw. Das heißt, egal ob wir uns gegenseitig vom Urlaub, von einem Kinobesuch oder von einem anderen Ereignis erzählen, benutzen wir größtenteils Kernvokabular. Je nach Thema kommt dann noch das so genannte Randvokabular hinzu. Das Randvokabular ist zum Teil themenbezogen und besteht vor allem aus Inhaltswörtern (Nomen, Verben, Adjektiven). Das zeigt, wie wichtig es ist, dass das Kernvokabular auch in der Unterstützten Kommunikation zur Verfügung steht. Weiterlesen »

12. Jan

Auch Lebenshilfe Hessen positioniert sich zum Thema “Eine Schule für Alle”

Logo der Lebenshilfe HessenGeschrieben von Karin Ullmann

Am 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Deutschland in Kraft getreten. In Artikel 24 anerkennen die Vertragsstaaten ausdrücklich das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. 

Bei der Verwirklichung dieses Rechts verpflichten sich die Vertragsstaaten darüber hinaus dazu, “dass a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden” und “dass b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben”.

Aber: In Deutschland ist Bildung Ländersache. Das heißt, jedes Bundesland ist selbständig für seine Bildungspolitik zuständig und verantwortlich. Deshalb ist es wichtig, dass sich die Vereine und Verbände in jedem Bundesland einzeln zur zukünftigen Bildungspolitik ihres Landes positionieren. Ein aktuelles Thema ist zurzeit die “Schule für Alle”. Aus vielen Bundesländern gibt es inzwischen Positionspapiere und Veranstaltungen zu dieser inklusiven Forderung (s. Berichte in der Kategorie Bildung).

Auch die Lebenshilfe Hessen hat nun ein Positionspapier “Eine Schule für Alle” herausgegeben. Sie können es hier herunterladen: Eine Schule Fuer Alle – Lebenshilfe Hessen (PDF, 2,01 MB)

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