Persönliches Budget
Das „Persönliche Budget“ ist eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung. Die Voraussetzung dafür, ein “Persönliches Budget” zu bekommen, ist dass der Beantragende bisher leistungsberechtigt war oder – bei Neuanträgen – dass ein Leistungsbedarf festgestellt wird.
Das „Persönliche Budget “ stellt keine neue Leistung dar. Es werden vielmehr Leistungen, die der Berechtigte bisher als Sachleistung erhalten hat, in Geld umgewandelt. Während bisher der Leistungsträger an den Leistungserbringer Geld bezahlt, damit dieser dem Menschen mit Behinderung eine bestimmte Leistung erbringt (z. B. Betreuung im Wohnheim), so wird nunmehr ein Geldbetrag direkt an den Menschen mit Behinderung gezahlt, der sich dafür selbst Wohnraum (z.B. Betreuung in einer Wohngemeinschaft) anmieten kann. Nach oben ist das „Persönliche Budget“ durch die Höhe der bisherigen Kosten der Sachleistungen begrenzt. Die Beantragung ist rein freiwillig und die Rückkehr in die Sachleistung ist möglich.
Mittels des „Persönlichen Budgets “ wird dem Menschen mit Behinderung also ein Geldbetrag ausgezahlt, mit dem er sich bestimmte Leistungen zur Teilhabe selbst einkaufen kann.
Wird ein „Persönliches Budget“ von mehreren Leistungsträgern gemeinsam gewährt, so spricht man von einem „Trägerübergreifenden Persönlichen Budget“.



