Montag, 8. Juni 2020

Hinweise zur Mund-Nasen-Bedeckung von gehörlosen, schwerhörigen und spätertaubten Menschen

Für gehörlose und schwerhörige Menschen stellt der Mund-Nasen-Schutz bei der Verständigung mit anderen eine Barriere dar. Deshalb gelten für sie besondere Regeln bezüglich der  derzeitigen "Maskenpflicht". Und nicht-gehörlose Menschen sollten darum wissen, um in der Kommunikation mit Menschen mit Höreinschränkungen unnötige Barrieren zu vermeiden.

Das Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein hat hierfür entsprechende Hinweise herausgegeben.

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