Freitag, 13. November 2020

UN-Ausschuss rügt Spanien wegen Verletzung des Rechts auf inklusive Bildung

In seiner Entscheidung vom 30. September 2020 beurteilt der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Beschulung von Rubén Calleja Loma, einem spanischen Jungen mit Down-Syndrom, gegen seinen und den Willen seiner Eltern in einem sonderpädagogischen Zentrum als völkerrechtswidrig. Die Entscheidung fiel im Rahmen des im Fakultativprotokoll zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) vorgesehenen Individualbeschwerdeverfahrens. Sie liegt nun auch auf Deutsch vor und könnte richtungsweisend für einen ähnlich gelagerten Fall aus Deutschland sein, der derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht (1 BvR 1525/20) und als Individualbeschwerde (Communication No. 83/2020) ebenfalls vor dem UN-Ausschuss anhängig ist.

(Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte - DIMR)

 

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