Die Inklusionsvereinbarung
Veranstaltung des Integrationsamtes Schleswig-Holstein zur Inklusionsvereinbarung als Instrument in Unternehmen.
Veranstaltung des Integrationsamtes Schleswig-Holstein im Wissenschaftszentrum Kiel
06.11.2018, 9.30 - ca. 13.00 Uhr
Ziel
Das Instrument der Inklusionsvereinbarung unterstützt die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben. Nach § 166 SGB IX sind alle privaten und öffentlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, mit der Schwerbehindertenvertretung, dem Betriebs- bzw. Personalrat und in Zusammenarbeit mit dem/der Inklusionsbeauftragten der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers eine verbindliche Inklusionsvereinbarung abzuschließen. Das Seminar bietet Unterstützung bei der Formulierung einer Inklusionsvereinbarung, mit der die Beschäftigung schwerbehinderter Mitarbeiter/innen in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Dienststelle aktiv gefördert werden kann.
Zielgruppe
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertreter, Betriebs- und Personalräte
Inhalte
• Die Inklusionsvereinbarung als Instrument zielgerichteter und verbindlicher Beschäftigungspolitik gegenüber Schwerbehinderten • Rechtlicher Charakter von Inklusionsvereinbarung
• Wirkung, Nutzen und Einfluss einer Inklusionsvereinbarung
• Wichtige und mögliche Regelungsinhalte (u. a. Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, betriebliche Präventionsstrategien, Rehabilitationsmaßnahmen)
• Der Prozess der Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung • Zielerreichung und Dokumentation
Weiterführende Informationen zu dieser Fortbildung sowie Informationen zu weiteren Bildungsangeboten finden Sie im Seminarprogramm des Integrationsamtes Schleswig-Holstein (die Fortbildung zur Inklusionsvereinbarung findet sich auf S. 62).