Freitag, 1. Februar 2019  bis  Donnerstag, 16. Mai 2019S-H

Fonds für Barrierefreiheit: Förderanträge bis zum 15. Mai 2019 einreichen

Mit dem 10 Mio. € umfassenden Fonds fördert die Landesregierung innovative Ansätze zur Barrierefreiheit.

Informationen aus der Pressemitteilung der Staatskanzlei:

"Die Landesregierung stellt in den kommenden vier Jahren zehn Millionen Euro in einem Fonds für Barrierefreiheit bereit.

Die entsprechende Förderrichtlinie tritt am 1. Februar in Kraft. Anträge für das aktuelle Jahr können bis zum 15. Mai 2019 eingereicht werden.

Informationen zu den Fördermöglichkeiten und das Antragsformular sind ab dem 1. Februar im Internet unter schleswig-holstein.de/barrierefreiheit abrufbar.

Gefördert werden modellhafte inklusive Projekte, mit denen beispielsweise Gebäude barrierefrei umgerüstet werden. Finanzielle Unterstützung ist auch möglich für Veranstaltungen, Projekte oder Fortbildungen zu den Themen Inklusion und Barrierefreiheit. So soll Menschen mit Behinderungen die gleiche Teilhabe am öffentlichen Leben gesichert werden.
Die Anträge können beispielsweise von Vereinen, Verbänden oder Kommunen gestellt werden. Mit dem Geld aus dem Fonds für Barrierefreiheit könnten so unter anderem inklusive Sportprojekte für Menschen mit und ohne Behinderung, barrierefreie Zuwegungen oder Spielplätze gefördert werden.

Koordiniert wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Staatskanzlei.
Erstellt wurde die Förderrichtlinie in enger Zusammenarbeit mit dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Professor Dr. Ulrich Hase."

Das Antragsformular können Sie hier einsehen.

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