Seit die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen als geltendes Recht anerkannt hat, werden auf verschiedenen Ebenen zunehmend Aktionspläne entwickelt. Diese Aktionspläne enthalten Maßnahmen, die zur Umsetzung der in der Konvention gestellten Forderungen beitragen sollen. Neben einem für ganz Deutschland gültigen Bundesaktionsplan gibt es Aktionspläne von Bundesländern, Gemeinden und Organisationen. Die für Schleswig-Holstein relevanten Pläne und Entwicklungen stellen wir an dieser Stelle vor.