UN-BRK

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (kurz: UN BRK) ist ein Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Es wurde von der UNO-Generalversammlung am 13.12.2006 in New York verabschiedet. Der englische Begriff ist “Convention on the Rights of Persons with Disabilities” (kurz: CRPD).

Am 26.03.2009 wurde die UN BRK von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt („ratifiziert“) und hat damit den Status eines Bundesgesetzes.

Die UN BRK ist maßgebliche Grundlage für die Entwicklung entsprechender Aktionspläne auf nationaler wie regionaler Ebene, über die wir auf diesen Seiten informieren.

Um die Umsetzung der UN BRK in Deutschland zu überwachen, hat die Bundesregierung im Mai 2009 eine sogenannte „Monitoring-Stelle“ eingerichtet. Diese ist beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin angesiedelt und hält vielfältige Informationen zur UN BRK bereit, auch in Leichter Sprache.

Um die Umsetzung der UN BRK zu gewährleisten, haben sowohl die Bundesregierung als auch die einzelnen Landesregierungen im Laufe der Zeit Maßnahmenpläne entwickelt. Diese Aktionspläne zur Umsetzung der UN BRK finden sich im tabellarischen Überblick ebenfalls auf den Seiten der Monitoringstelle.

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